In dieser Entscheidung hatte sich das OLG Nürnberg damit zu befassen, inwieweit eine Störerhaftung bei durch Biber verursachten Überflutungsschäden in Betracht kommt. Es entschied, dass Überflutungsschäden auf einem landwirtschaftlichen Grundstück, die durch einen auf ein Nachbargrundstück zugewanderten Biber verursacht werden, keine Störerhaftung des für das Nachbargrundstück Verantwortlichen begründen. Gerade die Prüfung von gesetzlichen Ansprüchen im Zivilrecht ist auch immer wieder Prüfungsstoff im ersten juristischen Staatsexamen. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung von besonderer Relevanz. Aber auch davon abgesehen, lohnt das Lesen auf jeden Fall: Gerade wenn das OLG Nürnberg von den „Aktivitäten der Biber“ spricht, kann man nur schmunzeln.
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